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   VGH Bayern, 22.05.2023 - 1 N 17.817   

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VGH Bayern, 22.05.2023 - 1 N 17.817 (https://dejure.org/2023,15435)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22.05.2023 - 1 N 17.817 (https://dejure.org/2023,15435)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22. Mai 2023 - 1 N 17.817 (https://dejure.org/2023,15435)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 47; BauGB § 34 Abs. 1; BauNVO § 16 Abs. 3; BauNVO § 20 Abs. 3
    Abwägungsfehlerhafte Festsetzungen zur Geschossfläche wegen unzureichender Ermittlung des Bestandes

  • rewis.io

    Normenkontrollantrag, Überplanung eines weitgehend bereits bebauten Gebiets, Ermittlung des Baurechts, Abwägungsfehler, Einschränkung des Baurechts durch Festsetzung einer Geschossfläche mit Anrechnung der Flächen von Aufenthaltsräumen in Nichtvollgeschossen

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (25)

  • BVerwG, 23.03.1994 - 4 C 18.92

    Bauplanungsrecht: Einfügen eines Dachgeschoßausbaus in den unbeplanten

    Auszug aus VGH Bayern, 22.05.2023 - 1 N 17.817
    Allerdings hängt ihre zumindest unterstützende Heranziehung von der jeweiligen konkreten Situation ab, wobei eine unterstützende Heranziehung vor allem bei nach Größe und Zuschnitt gleichen Grundstücken in Betracht kommt (vgl. BVerwG, B.v. 3.4.2014 a.a.O; U.v. 23.3.1994 - 4 C 18.92 - BVerwGE 95, 277).

    Da im Anwendungsbereich des § 34 Abs. 1 BauGB durch einen Dachausbau regelmäßig keines der prägenden Maßkriterien (Höhe, Grundfläche, Zahl der Vollgeschosse) berührt wird (BVerwG, U.v. 23.3.1994 - 4 C 18.92 - BVerwGE 95, 277), bestand für den Kläger im Rahmen des § 34 Abs. 1 BauGB die Möglichkeit, im Dachgeschoss Aufenthaltsräume ohne flächenmäßige Einschränkungen zu schaffen.

  • BVerfG, 19.12.2002 - 1 BvR 1402/01

    Zur Verletzung von GG Art 14 Abs 1 durch Normenkontrollurteil zur Rechtmäßigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 22.05.2023 - 1 N 17.817
    Insbesondere ist er an den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gebunden (vgl. BVerfG, B.v. 19.12.2002 - 1 BvR 1402/01 - NVwZ 2003, 727).

    Nur unter dieser Voraussetzung kann sie das private Interesse am Erhalt dieser Rechte mit dem öffentlichen Interesse an einer Neuordnung des Plangebiets sachgerecht abwägen (BVerfG" B. v. 19.12.2002 a.a.O.).

  • BVerwG, 08.12.2016 - 4 C 7.15

    Bebauung; Bebauungszusammenhang; Dachgeschossausbau; Dorfgebiet; Einfirsthof;

    Auszug aus VGH Bayern, 22.05.2023 - 1 N 17.817
    Ihre absolute Größe nach Grundfläche, Geschosszahl und Höhe, bei offener Bebauung zusätzlich auch ihr Verhältnis zur Freifläche, prägen das Bild der maßgeblichen Umgebung und sind deshalb vorrangig als Bezugsgrößen zur Ermittlung des Maßes der baulichen Nutzung heranzuziehen (BVerwG, U.v. 8.12.2016 - 4 C 7.15 - BVerwGE 157, 1).

    Die Übereinstimmung von in Rede stehenden Vorhaben und Referenzobjekten in nur einem Maßfaktor genügt nicht, weil sie dazu führen könnte, dass durch eine Kombination von Bestimmungsgrößen, die einzelnen Gebäuden in der näheren Umgebung jeweils separat entnommen werden, Baulichkeiten entstehen, die in ihrer Dimension kein Vorbild in der näheren Umgebung haben, was der planersetzenden Funktion des § 34 Abs. 1 BauGB, eine angemessene Fortentwicklung der Bebauung eines Bereichs zu gewährleisten, widerspräche (vgl. BVerwG, U.v. 8.12.2016 a.a.O.; B.v. 14.2.2018 - 1 CS 17.2496 - juris Rn. 20).

  • BVerwG, 03.04.2014 - 4 B 12.14

    Maßgebliche Betrachtung für Art und Maß der baulichen Nutzung

    Auszug aus VGH Bayern, 22.05.2023 - 1 N 17.817
    Damit ist eine Berücksichtigung der anderen Maßfaktoren der Baunutzungsverordnung zwar nicht ausgeschlossen; sie werden allerdings vielfach nur eine untergeordnete bis gar keine Bedeutung für die Frage des Einfügens haben, weil sie aus der Örtlichkeit häufig nur schwer ablesbar sind (vgl. BVerwG, B.v. 3.4.2014 - 4 B 12.14 - BauR 2014, 1126; BayVGH, U.v. 26.10.2021 - 15 B 19.2130 - juris Rn. 49).

    Allerdings hängt ihre zumindest unterstützende Heranziehung von der jeweiligen konkreten Situation ab, wobei eine unterstützende Heranziehung vor allem bei nach Größe und Zuschnitt gleichen Grundstücken in Betracht kommt (vgl. BVerwG, B.v. 3.4.2014 a.a.O; U.v. 23.3.1994 - 4 C 18.92 - BVerwGE 95, 277).

  • VGH Bayern, 25.10.2010 - 1 N 06.2609

    Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan; Änderung des Bebauungsplanentwurfs

    Auszug aus VGH Bayern, 22.05.2023 - 1 N 17.817
    Letzteres kann und muss zwar in der Regel nicht quadratmetergenau ermittelt werden; die Gemeinde muss aber eine auf einer zutreffenden überschlägigen Ermittlung beruhende Vorstellung davon haben" ob und in welchem Umfang die beabsichtigte Planung bestehendes Baurecht einschränkt (BayVGH" U.v. 25.10.2010 - 1 N 06.2609 - BayVBl 2011" 764).
  • VGH Bayern, 14.02.2018 - 1 CS 17.2496

    Erfolglose Anfechtung einer Baugenehmigung für den Neubau von Reihenhäusern

    Auszug aus VGH Bayern, 22.05.2023 - 1 N 17.817
    Die Übereinstimmung von in Rede stehenden Vorhaben und Referenzobjekten in nur einem Maßfaktor genügt nicht, weil sie dazu führen könnte, dass durch eine Kombination von Bestimmungsgrößen, die einzelnen Gebäuden in der näheren Umgebung jeweils separat entnommen werden, Baulichkeiten entstehen, die in ihrer Dimension kein Vorbild in der näheren Umgebung haben, was der planersetzenden Funktion des § 34 Abs. 1 BauGB, eine angemessene Fortentwicklung der Bebauung eines Bereichs zu gewährleisten, widerspräche (vgl. BVerwG, U.v. 8.12.2016 a.a.O.; B.v. 14.2.2018 - 1 CS 17.2496 - juris Rn. 20).
  • BVerwG, 12.06.2018 - 4 B 71.17

    Überplanung von Wohnbebauung in einer Gemengelage i.R.d. Ermittlungsgrundsatzes;

    Auszug aus VGH Bayern, 22.05.2023 - 1 N 17.817
    Denn die Berücksichtigung aller bedeutsamen Belange in der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB setzt deren ordnungsgemäße Ermittlung und zutreffende Bewertung voraus (vgl. BVerwG, B.v. 12.6.2018 - 4 B 71.17 - ZfBR 2018, 601).
  • VGH Bayern, 18.10.2016 - 1 N 12.1182

    Unwirksame Änderung eines Bebauungsplans wegen Abwägungsmangel (fehlende Prüfung

    Auszug aus VGH Bayern, 22.05.2023 - 1 N 17.817
    Dieser Fehler im Abwägungsvorgang ist erheblich (§ 214 Abs. 3 BauGB), da sich die - bereits im Aufstellungsverfahren - gerügte unzureichende Berücksichtigung der Dachgeschossflächen aus den Aufstellungsunterlagen ergibt und die naheliegende Möglichkeit besteht, dass dieser Mangel auf das Abwägungsergebnis von Einfluss gewesen sein kann (vgl. BVerwG, B.v. 9.10.2003 - 4 BN 47.03 - BauR 2004, 1130; BayVGH, U.v. 18.10.2016 - 1 N 12.1182 - juris Rn. 26).
  • BVerwG, 09.10.2003 - 4 BN 47.03

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde; Voraussetzungen für das Vorliegen

    Auszug aus VGH Bayern, 22.05.2023 - 1 N 17.817
    Dieser Fehler im Abwägungsvorgang ist erheblich (§ 214 Abs. 3 BauGB), da sich die - bereits im Aufstellungsverfahren - gerügte unzureichende Berücksichtigung der Dachgeschossflächen aus den Aufstellungsunterlagen ergibt und die naheliegende Möglichkeit besteht, dass dieser Mangel auf das Abwägungsergebnis von Einfluss gewesen sein kann (vgl. BVerwG, B.v. 9.10.2003 - 4 BN 47.03 - BauR 2004, 1130; BayVGH, U.v. 18.10.2016 - 1 N 12.1182 - juris Rn. 26).
  • VGH Bayern, 26.10.2021 - 15 B 19.2130

    Denkmalschutzrechtliche Erlaubnispflicht wegen Ensembleschutz und Nähe zu

    Auszug aus VGH Bayern, 22.05.2023 - 1 N 17.817
    Damit ist eine Berücksichtigung der anderen Maßfaktoren der Baunutzungsverordnung zwar nicht ausgeschlossen; sie werden allerdings vielfach nur eine untergeordnete bis gar keine Bedeutung für die Frage des Einfügens haben, weil sie aus der Örtlichkeit häufig nur schwer ablesbar sind (vgl. BVerwG, B.v. 3.4.2014 - 4 B 12.14 - BauR 2014, 1126; BayVGH, U.v. 26.10.2021 - 15 B 19.2130 - juris Rn. 49).
  • BVerwG, 03.01.2020 - 4 BN 25.19

    Erneute Auslegung eines Bauleitplanentwurfs bei Änderung (hier: nicht

  • BVerwG, 27.03.2018 - 4 B 60.17

    Klärungsbedürftigkeit der Funktionslosigkeit von Bebauungsplanfestsetzungen

  • BVerwG, 05.05.2015 - 4 CN 4.14

    Bebauungsplanung; Erforderlichkeit; Abwägung; Konflikttransfer; Umlegung;

  • BVerwG, 13.05.2014 - 4 B 38.13

    Eigenart der näheren Umgebung; Grundstücksfläche, die überbaut werden soll.

  • BVerwG, 24.04.2013 - 4 BN 22.13

    Zum Verhältnis zwischen Teilunwirksamkeit und Gesamtunwirksamkeit im

  • BVerwG, 04.11.2015 - 4 CN 9.14

    Bebauungsplan der Innenentwicklung; Verfahrensfehler; Beachtlichkeit;

  • BVerwG, 10.03.1998 - 4 CN 6.97

    Bebauungsplan; Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung;

  • BVerwG, 09.04.2008 - 4 CN 1.07

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Teilbarkeit; Teilunwirksamkeit;

  • BVerwG, 23.03.2022 - 4 BN 46.21

    Pflicht zur erneuten Auslegung des geänderten Entwurfs eines Bauleitplans

  • BVerwG, 15.05.2013 - 4 BN 1.13

    Gemeindliche Planungshoheit bei Bahnanlagen; ordnungsgemäßer

  • VGH Bayern, 09.12.2021 - 1 N 19.447

    Erfolgreicher Normenkontrollantrag gegen die Aufhebung der Änderung eines

  • BVerwG, 07.06.2006 - 4 C 7.05

    Baugenehmigungsgebühr; Befreiung; - von den Festsetzungen eines Bebauungsplans;

  • BVerwG, 31.01.2018 - 4 BN 17.17

    Revisionszulassung wegen Divergenz; Betroffenheit eines Grundstückseigentümers

  • VGH Bayern, 02.11.2022 - 1 N 18.500

    Abwägungsfehlerhafter Bebauungsplan - Sonderopfer eines privaten

  • BVerwG, 20.08.1991 - 4 NB 3.91

    Verwaltungsprozeßrecht: Prüfungsumfang des Normenkontrollgerichts bei

  • VGH Bayern, 15.03.2024 - 1 N 21.1251

    Unzulässige Verknüpfung der Festsetzung der Grundfläche mit Anzahl der

    Letzteres kann und muss zwar in der Regel nicht quadratmetergenau ermittelt werden; die Gemeinde muss aber eine auf einer zutreffenden überschlägigen Ermittlung beruhende Vorstellung davon haben" ob und in welchem Umfang die beabsichtigte Planung bestehendes Baurecht einschränkt (BayVGH" U.v. 22.5.2023 -1 N 17.817 - juris Rn. 21; U.v. 25.10.2010 - 1 N 06.2609 - BayVBl 2011" 764).
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